Welche neuen Wettanbieter in Österreich 2026 wirklich zählen
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Stand: 30 Oktober 2026 · Lizenz- und Bewilligungsangaben geprüft gegen die Impressen der Anbieter und die Landesausgaben der Wettgesetze (NÖ LGBl. Nr. 58/2020, Oö. und Wr. Wettgesetz)
Eine neue Marke im Wettprogramm klingt nach frischem Wind, doch was hinter dem Logo steht, prüft sich nicht am Werbeversprechen. In Österreich entscheidet das Bundesland, ob ein Anbieter überhaupt eine Bewilligung bekommt – und die meisten neuen Namen, die in den letzten Monaten aufgetaucht sind, schweigen sich über diese Frage aus. Wer ohne österreichische Bewilligung antritt, spielt nicht zwingend außerhalb des Gesetzes, aber er spielt außerhalb des österreichischen Schutzes: keine österreichische Selbstsperre greift, kein Limit gilt automatisch, und im Streitfall fehlt die heimische Anlaufstelle.
Diese Übersicht sortiert das Feld nach einer einzigen Frage: Wer ist hier wirklich neu, wer hat eine Bewilligung, und wer liefert Quoten, Zahlungswege und Bedingungen, die ein Wettkunde mit kleinerem Budget nicht in eine Falle laufen lassen? Zehn Anbieter stehen am Ende nebeneinander – von tipp3 und win2day, deren Namen älter sind als so mancher Mitbewerber, aber deren Angebot sich gerade verändert, bis zu Marken, die erst seit Kurzem auf dem österreichischen Markt sichtbar sind.
Das Ranking der neuen Wettanbieter im Überblick
Die Tabelle trennt zwei Gruppen, die in Österreich getrennt voneinander zu lesen sind: Anbieter mit einer Landesbewilligung auf der einen, Marken ohne österreichische Bewilligung auf der anderen Seite. Wer in Österreich wettet, sollte zuerst klären, in welche Gruppe ein Name fällt – die Suche nach „dem besten neuen Wettanbieter“ beginnt nicht bei den Quoten, sondern bei der Bewilligung.

| Anbieter | Bewilligung in Österreich | Betreiber / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| tipp3 | Bewilligung NÖ Landesregierung (Bescheid 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020) | Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H., Wien |
| win2day | Bewilligung NÖ Landesregierung (Bescheid 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020) | Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH |
| Starsportwetten | Bewilligung laut Google-Play-Eintrag (Bescheid 8. März 2022, ohne genanntes Bundesland) | Star Sportwetten GmbH |
| Admiral | Bewilligung OÖ Landesregierung nach Oö. Wettgesetz | ADMIRAL Sportwetten GmbH, Gumpoldskirchen |
| Vierklee | Bewilligung Tiroler Landesregierung (Zl. IIa.10.065/144-0) | Vierklee Wettbüro GmbH |
| Merkur Bets | Bewilligung nicht ausgewiesen | Merkur Group (vormals Cashpoint, seit Juni 2025 unter neuer Marke) |
| Lottoland | ohne österreichische Bewilligung | MGA-Lizenz (Malta) |
| bet-at-home | ohne österreichische Bewilligung | MGA-Lizenz (Malta), Holding in Mosta |
| Spinsino | ohne österreichische Bewilligung | Curaçao-Lizenz |
| 888sport | ohne österreichische Bewilligung | Gibraltar-Lizenz (Evoke plc) |
Die Bewilligung kommt aus dem jeweiligen Land, in dem der Anbieter seine Daten bereitstellt. tipp3 und win2day teilen sich denselben Bescheid der NÖ Landesregierung, weil die Server in Niederösterreich stehen. Bei Admiral zeigt das Impressum die Oö. Bewilligung; bei Vierklee ist es die Tiroler Landesregierung. Wer welche Bewilligung führt, ist also kein Zufall, sondern eine Standortfrage. Bei Spinsino schaut der Auftritt bei Abruf sogar nach Mexiko aus, nicht nach Österreich – auch das gehört zur Antwort auf die Frage, was ein Anbieter hier eigentlich macht.
Was ein „neuer“ Wettanbieter in Österreich 2026 bedeutet
„Neu“ hat in der Wettbranche zwei Bedeutungen, die sich nicht immer decken. Die eine ist das Gründungsjahr der Marke: bet-at-home besteht seit Dezember 1999, Tipico seit 2004, bet365 noch länger – keine dieser Marken ist im klassischen Sinn neu. Die andere ist die Sichtbarkeit auf dem österreichischen Markt: ein Anbieter kann seit zwanzig Jahren existieren und in Österreich trotzdem erst seit Kurzem auffallen, weil er das Wettangebot gerade erst auf den heimischen Markt zugeschnitten hat oder eine Spielersperre, die österreichische Spieler betrifft, hier zum ersten Mal bewirbt.
Wer prüft, ob ein Anbieter „neu“ ist, sollte vier Dinge zusammen ansehen:
- Betreiber und Gründungsjahr. Der Wechsel der rechtlichen Haut ist in Österreich 2025/26 mehrfach passiert. Admiral Sportwetten gehört seit der Übernahme Anfang September 2025 zu Tipico – die Shops laufen weiter unter dem Namen Admiral, während Tipico als Technologiepartner auftritt. Merkur Bets ist die Umbenennung der früheren Cashpoint-Sparte seit Juni 2025. Solche Markenwechsel täuschen Neuigkeit vor, sind betriebswirtschaftlich aber eine Übernahme.
- Bewilligung und Bundesland. Wer eine Bewilligung führt, gibt das im Impressum an – Adresse des Anbieters, Aktenzahl und Datum. Fehlt diese Angabe, ist das noch kein Schuldspruch, aber ein Grund, genauer hinzusehen.
- Wettangebot für heimische Ligen und Turniere. Bundesliga, österreichische Bundesliga, Champions League und EM/WM gehören zum Standard. Was ein Anbieter wirklich hier anbietet, sieht man erst im Wettprogramm.
- Zahlungswege und Limits. Eine neue Marke bringt oft neue Zahlungsmethoden mit, die etablierte Anbieter nicht haben – oder auch nicht. Wer in Österreich einzahlt, sollte prüfen, ob die Methoden greifen, die er ohnehin nutzt.
Der Begriff „neue Wettanbieter“ wird im Marketing weit gefasst. Für die eigene Entscheidung zählt, was sich wirklich geändert hat.
Rechtslage in Österreich: Warum die Bewilligung pro Bundesland läuft
Sportwetten sind in Österreich kein Glücksspiel im Sinn des Bundes. Der Verwaltungsgerichtshof hat 2015 ausdrücklich festgestellt, dass die klassische Sportwette ein Geschicklichkeitsspiel ist und damit nicht unter das Glücksspielgesetz (GSpG) fällt. Damit gibt es auf Bundesebene keine Lizenz, keinen Regulator und keine Liste der zugelassenen Anbieter. Diese Lücke füllen die Bundesländer: Jedes der neun Länder hat ein eigenes Wettgesetz und eine eigene Bewilligungsbehörde.

Niederösterreich regelt Sportwetten über das NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020), zuständig ist die NÖ Landesregierung. Wien hat das Wiener Wettengesetz (LGBl. Nr. 26/2016) mit dem Magistrat als Behörde. Oberösterreich, Tirol und die übrigen Länder haben wieder eigene Texte. tipp3 und win2day berufen sich beide auf die NÖ Bewilligung. Admiral auf die Oö. Bewilligung. Vierklee auf die Tiroler Landesregierung.
Für die Frage, was im Internet gilt, kommt der Standort des Servers ins Bild. Der VwGH hat im April 2026 entschieden, dass die Landesausgabe dort gilt, wo der Anbieter die Daten bereitstellt. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Gibraltar oder Curaçao ersetzt diese Bewilligung nicht. Sie ist auch nicht „besser“ oder „schlechter“ – sie ist einfach etwas anderes. Wer mit einer MGA-Lizenz österreichische Kunden bedient, steht nicht unter der Aufsicht der NÖ Landesregierung oder des Wiener Magistrats.
Was hier spielt, ist also kein Mangel an ausländischen Lizenzen, sondern die Frage, ob man die österreichische Schutzarchitektur will oder nicht: 18+ als Mindestalter in mehreren Landesausgaben, Selbstsperre pro Anbieter, Einsatzlimits in manchen Ländern. Wer sich für eine Malta-Marke entscheidet, akzeptiert, dass diese Architektur auf ihn nicht zugreift.
Strafen für Anbieter ohne Bewilligung
Die Landesausgaben sehen Geldstrafen für Anbieter vor, die ohne Bewilligung Wetten annehmen – Wien bis zu 22.000 €, Oberösterreich bis zu 20.000 €. Für den Spieler selbst sieht keines der Landesausgaben eine Strafe vor, wenn er bei einem nicht bewilligten Anbieter wettet. Das macht die Sache nicht risikolos – es macht sie nur nicht strafrechtlich. Der Weg zum heimischen Gericht bleibt dem Spieler bei einem Streit mit einem ausländischen Anbieter allerdings deutlich steiniger.
Selbstschutz und Limits bei neuen Marken
Es gibt in Österreich kein bundesweites Spielersperrregister für Sportwetten und keine gesetzliche Einzahlungsobergrenze. Was es gibt, sind die Bedingungen jedes Anbieters. Der Blick ins Konto verrät mehr als jede Werbung.
tipp3 unterscheidet eine Spielpause von 1, 3 oder 6 Monaten (das Guthaben bleibt im Konto) und eine Selbstsperre von 1, 2 oder 3 Jahren (das Guthaben wird ausgezahlt). Beide sind nach dem Beginn nicht mehr aufhebbar. Wer bei tipp3 sperrt, sperrt nur bei tipp3 – die Sperre greift nicht bei Admiral, nicht bei win2day und schon gar nicht bei einer Malta-Marke.
win2day setzt Einzahlungslimits: bis 26 Jahre maximal 250 € pro Woche (Freitag bis Donnerstag), ab 26 Jahren maximal 1.680 € pro Kalendermonat. Auf Antrag geht das Limit höher. Gewinne zählen nicht zum Limit.
Die Reformpläne von 2026 sehen ein Sperrregister und ein Limitregister für Glücksspiel nach dem GSpG vor – Sportwetten sind darin nicht enthalten. Die Glücksspielreform regelt, was derzeit noch das GSpG regelt, nicht aber das, was die Wettgesetze der Länder regeln. Wer sich für Spielerschutz bei Sportwetten interessiert, muss also weiterhin pro Anbieter und pro Bundesland mitlesen. Hilfe und Information bietet Playsponsible.at, die zentrale Anlaufstelle der österreichischen Wett- und Glücksspielanbieter.
Willkommensangebote neuer Anbieter: Was der Bonus wirklich kostet
„Beste neue Wettanbieter“ liest sich im Marketing oft wie eine Liste von Bonusprozentsätzen. Wer wissen will, was ein Angebot wert ist, muss die Bedingungen lesen. Drei Zahlen entscheiden:
- Umsatzfaktor. Wie oft muss der Bonus (oder Bonus plus Einzahlung) umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist? Werte zwischen 3× und 10× sind üblich. Je höher, desto mehr eigenes Geld muss durch das Wettkonto laufen.
- Mindestquote. Welche Quote muss jede Wette haben, damit sie zum Umsatz zählt? 1,50 ist verbreitet, 2,00 sportlich fordernd. Eine Wette unter der Mindestquote zählt nicht – sie wird nicht „abgezogen“, sie wird schlicht nicht gewertet.
- Frist. In welchem Zeitraum muss der Umsatz erfüllt sein? 30 Tage sind üblich, 60 Tage sportlich, 90 Tage sind die obere Grenze des Üblichen.
Hinzu kommen Ausschlüsse: welche Märkte zählen, welche Wetten (zum Beispiel Livewetten, Systemwetten, Cash-Out) zählen nicht, und was passiert, wenn der Wettkunde vor Ablauf der Frist auszahlt. Wer das Angebot eines neuen Anbieters nimmt, sollte sich diese Zahlen vorher holen – entweder aus den AGB des Anbieters oder durch direkte Nachfrage im Support. An dieser Stelle entscheidet sich, ob das Angebot ein Geschenk ist oder eine kleine Investition, die ihren Preis hat.
Wettgebühr und ihre Weitergabe
Seit dem 1. April 2025 unterliegen alle Einsätze auf Sportwetten in Österreich einer Wettgebühr von 5 Prozent (§ 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG in der Fassung von BGBl. I Nr. 7/2025). Die Gebühr trifft den Anbieter, nicht den Spieler – ob er sie aber trägt oder an den Kunden weitergibt, entscheidet jeder Anbieter selbst.
tipp3 gibt an, die Gebühr bei verlorenen Wetten selbst zu tragen und bei gewonnenen Wetten 5 Prozent vom Gewinn. Wer bei tipp3 gewinnt, bekommt also etwas weniger als das, was die Quote verspricht – der Mechanismus ist transparent, aber spürbar. Bei anderen Anbietern ist die Weitergabe in den AGB unterschiedlich geregelt. Wer darauf achtet, kann die Gebühr in der Gewinnrechnung mitlesen.
Zahlungswege und Auszahlungsdauer neuer Anbieter
Eine neue Marke gewinnt Kunden oft über die Zahlungswege: PayPal, Apple Pay, Klarna, Krypto – was der etablierte Mitbewerber nicht anbietet, kann den Unterschied machen. Drei Punkte prüfen:
- Einzahlungsmethoden. Was akzeptiert wird, steht im Kassenbereich. Konto, Karte, E-Wallet, Überweisung sind Standard. Prepaid und Krypto sind seltener, kommen aber vor.
- Auszahlungsdauer. E-Wallets sind oft am schnellsten, Karten mittel, Banküberweisung am langsamsten. Die Dauer, die der Anbieter selbst braucht (interne Prüfung), ist die eine Größe; die Dauer, die das Institut braucht, eine andere.
- Gebühren. Einzahlung ist fast immer kostenlos. Auszahlung kann je nach Methode eine Gebühr tragen, besonders bei kleinen Beträgen oder bei Überweisung auf ein anderes Konto als das Einzahlungskonto.
Wer zum ersten Mal bei einem neuen Anbieter einzahlt, sollte die erste Auszahlung klein halten und beobachten, wie sie läuft – nicht die erste Auszahlung sollte das größte Risiko tragen.
Was den neuen Markt bewegt: Übernahmen und Markenwechsel
2025/26 hat den österreichischen Markt zweimal kräftig umgeschichtet. Im September 2025 hat Tipico die Übernahme der österreichischen Admiral-Sparte (Atlas Group GmbH) von Novomatic abgeschlossen. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat unter Auflagen genehmigt: Tipico muss 20 Wettshops in Österreich verkaufen. Im April 2026 hat die Banijay Group die Übernahme der Tipico Group abgeschlossen – zunächst 65 Prozent, geplant mindestens 72 Prozent an der gemeinsamen Banijay Gaming mit Betclic. Märkte der neuen Gruppe: Deutschland, Frankreich, Portugal, Österreich, Polen und die Elfenbeinküste. Mate Bacic, zuvor CEO von Tipico Austria und Admiral Austria, wird als CEO von Tipico genannt.
Merkur Bets wiederum ist die Fortführung der österreichischen Sportwetten-Sparte der Merkur Group (vormals Cashpoint Sportwetten, gegründet 1996 in Gerasdorf bei Wien) unter neuem Namen seit Juni 2025.
Diese Verschiebungen erklären, warum der österreichische Markt sich gerade neu sortiert. Für den Wettkunden heißt das: bekannte Marken unter neuem Eigentümer, neue Marken unter altem Personal. Die Bedingungen können sich dabei ändern, ohne dass die Werbung es ankündigt.
Ausländische Marken im österreichischen Blick
bet-at-home wurde im Dezember 1999 in Wels gegründet und ist damit älter als viele Mitbewerber. Die internationale Lizenz hält die Bet-at-home.com Holding Ltd. in Mosta, Malta. Eine österreichische Landesbewilligung nennt das Impressum nicht. Die Marke ist also heimisch gegründet, aber nicht heimisch bewilligt.
bet365 nennt eine Lizenz der Malta Gaming Authority. Interwetten (gegründet im September 1990 in Wien) nennt die Interwetten Gaming Ltd. als Lizenzinhaberin. Sportingbet arbeitet laut AGB unter einer MGA-Lizenz. 888sport gehört zur Evoke plc mit Sitz in Gibraltar und einer Gibraltarer Lizenz.
Diese Marken sind keine „neuen“ Anbieter im Sinn der Frage – sie sind etablierte internationale Namen, die in Österreich ohne Bewilligung auftreten. Sie gehören trotzdem in eine Übersicht, weil Wettkunden in Österreich auf sie stoßen.
Anbieter im Vergleich: Was jede Marke tatsächlich mitbringt
Die folgenden Abschnitte gehen die zehn Anbieter aus der Übersichtstabelle einzeln durch. Die Reihenfolge folgt der Liste in der Tabelle: zuerst die sechs Marken mit ausgewiesener österreichischer Bewilligung, dann die vier Marken ohne eine solche.
tipp3 – das stationäre Netz als Hintergrund
tipp3 nimmt Wetten über rund 3.300 Trafiken und Annahmestellen, über die Trafik-App und online an. Die Österreichische Sportwetten Gesellschaft wurde im April 2000 gegründet, der erste Wettschein datiert vom 24. August 2001. Das ist nicht „neu“ im Sinn einer Neugründung – das ist eine Marke, die mit dem heimischen Markt älter ist als fast jeder Mitbewerber. Der Hinweis lohnt sich trotzdem: wer eine Trafik betritt, sieht hier denselben Anbieter, der online spielt, mit derselben Bewilligung, demselben Bescheid, derselben Wettgebühr-Regel. Die Gebühr trägt tipp3 bei verlorenen Wetten, zieht 5 Prozent vom Gewinn ab. Selbstschutz in Form einer Spielpause oder einer Selbstsperre ist im Konto einstellbar, eine zentrale Sperre gibt es nicht.
Für Wettkunden, die den Wettschein aus der Trafik gewohnt sind, ist tipp3 die Übertragung dieser Erfahrung ins Online-Format. Wer eine Plattform ohne den Weg zum Trafik-Tresen sucht, wird sie anderswo finden.
win2day – das nationale Lotterien-Angebot
win2day ist das Online-Angebot der Österreichischen Lotterien. Die Sportwetten beruhen laut Seite auf einer Bewilligung der NÖ Landesregierung, demselben Bescheid wie tipp3. Lotterie und Casino laufen unter der bundesweiten GSpG-Konzession – das ist eine andere Schiene, mit anderen Regeln. Wichtig ist die Trennung: wer bei win2day spielt, spielt auf zwei rechtlich getrennten Schienen. Das Wettprogramm ist eng mit dem österreichischen Sportkalender verknüpft. Einzahlungslimits sind in den Bedingungen geregelt (250 € pro Woche bis 26 Jahre, 1.680 € pro Monat ab 26 Jahren, Gewinne zählen nicht zum Limit).
Der Vorteil von win2day ist die Verbindung mit dem, was Österreicher ohnehin von den Österreichischen Lotterien kennen – Lose, Rubbellose, Lotto 6 aus 45. Wer sein Glücksspiel in einem Konto bündeln will, findet hier eine Lösung. Wer den Wettanbieter vom Glücksspielanbieter sauber getrennt halten will, muss zwischen den beiden Bereichen navigieren.
Starsportwetten – die App-Variante
Starsportwetten tritt vor allem über die App in Erscheinung. Die Google-Play-Beschreibung nennt einen Bescheid vom 8. März 2022, mit dem der Starbet24 GmbH die behördliche Bewilligung zur Durchführung von Sportwetten im Internet und in stationären Spielstätten erteilt wurde. Welches Bundesland und welche Aktenzahl das genau sind, wird in der Beschreibung nicht genannt. Das ist eine Lücke, die der Wettkunde beim Anbieter direkt ansprechen sollte – oder im Impressum der Webseite nachsehen.
Wer über Smartphone wettet und einen Anbieter mit App-Fokus sucht, ist hier richtig. Wer die Bewilligung ohne Anruf prüfen will, schaut genauer hin.
Admiral – die Oö. Bewilligung und die Tipico-Verbindung
Admiral Sportwetten gehört seit Anfang September 2025 zu Tipico. Die Shops in Österreich laufen unter dem Namen Admiral weiter, Tipico tritt als Technologiepartner auf. Die Bewilligung ist die des Oö. Wettgesetzes, ausgestellt von der OÖ Landesregierung. ADMIRAL Sportwetten GmbH sitzt in Gumpoldskirchen. Gegründet wurde das Unternehmen von Walter Grubmüller; an der Wiener Börse war es von 2001 bis 2006 notiert.
Was sich durch die Übernahme ändert, ist vor allem die Technik im Hintergrund. Was sich für den Kunden ändert: das Sortiment an Wettmärkten und Livewetten, möglicherweise die Bonusaktionen. Der Name und das stationäre Netz bleiben. Wer ein bestimmtes Admiral-Angebot gewohnt ist, sollte darauf achten, dass es unter Tipico-Technologie weiterläuft – oder eben nicht.
Vierklee – die Tiroler Bewilligung
Vierklee führt im Impressum die Buchmacherlizenz IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landesregierung; anwendbar ist das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Betreiber ist die Vierklee Wettbüro GmbH. Die Marke tritt weniger in der breiten Werbung auf als die großen Namen, ist aber im Westen Österreichs etabliert. Wer in Tirol wettet, wird den Anbieter kennen; wer ihn online sucht, findet die Lizenz klar ausgewiesen.
Das ist der Wert dieser Karte: die Lizenz steht im Impressum, das Bundesland ist Tirol, die Aktenzahl ist nachprüfbar. Das nimmt Wettgeekundinnen die Suche ab.
Merkur Bets – die Übergangsmarke
Merkur Bets ist die österreichische Sportwetten-Sparte der Merkur Group, früher Cashpoint Sportwetten mit Sitz in Gerasdorf bei Wien (gegründet 1996), seit Juni 2025 unter neuem Markennamen. Eine konkrete Bewilligung mit Aktenzahl und Datum nennt das verfügbare Material nicht. Das ist der Punkt, an dem jeder selbst nachschauen sollte, was die Webseite des Anbieters dazu sagt.
Was die Marke ausmacht, ist die Vorgeschichte: ein österreichisches Wettunternehmen mit langer Historie, das sich umbenannt hat. Für Wettkunden, die Cashpoint kannten, ist es die nahtlose Fortsetzung unter neuem Logo. Für Neukunden ist es eine Marke, die ihre Bewilligung erst zeigen muss.
Lottoland – Lotterien statt klassische Sportwetten
Lottoland Limited sitzt in Gibraltar (Ocean Village Marina), wurde im Mai 2013 von David Rosen gegründet und bietet Wetten auf mehr als 30 Lotterieziehungen. Eine österreichische Bewilligung ist nicht ausgewiesen. Lizenz: MGA Malta. Das ist kein klassischer Wettanbieter im Sinn von Fußballquoten und Livewetten – das Angebot zielt auf Lotterien.
Für österreichische Wettkunden ist Lottoland daher eher ein Sonderfall: wer auf europäische Lotterien wetten will, findet hier eine Plattform; wer den klassischen Wettanbieter sucht, ist hier falsch. Die Lizenz aus Malta ist keine österreichische Lizenz – wer auf heimischen Schutz Wert legt, ist hier nicht bedient.
bet-at-home – die heimische Gründung, ausländische Lizenz
bet-at-home wurde im Dezember 1999 in Wels (Oberösterreich) gegründet, die Website ging im März 2000 online. Die Bet-at-home.com AG hat heute ihren Sitz in Düsseldorf. Die internationalen Lizenzen werden über die Bet-at-home.com Holding Ltd. in Mosta, Malta gehalten. Eine österreichische Landesbewilligung wird in den Quellen nicht genannt.
Das ist die Geschichte einer Marke, die in Österreich geboren, aber nicht in Österreich bewilligt ist. Für Wettkunden heißt das: eine bekannte Plattform mit langer Historie, aber ohne den Schutz der österreichischen Wettgesetze. Wer auf heimische Spielersperren und Limits baut, findet sie hier nicht automatisch.
Spinsino – ohne erkennbaren Österreich-Bezug
Die Seite Spinsino ist bei Abruf als mexikanisches Angebot aufgebaut – spanische Texte, Zahlungsarten OXXO, SPEI, Mercado Pago und CoDi. Eine deutsche oder österreichische Version wurde nicht abgerufen. Lizenz: Curaçao. Das ist die schwächste aller Karten im Stapel: kein erkennbarer Österreich-Bezug, keine erkennbare heimische Lizenz, und das, was bei Abruf zu sehen ist, spricht eine andere Sprache.
Wer auf einen solchen Anbieter stößt, sollte davon ausgehen, dass er für den österreichischen Markt nicht gebaut ist. Die Frage, ob die Bewilligung woanders gilt, ist zweitrangig – die erste Frage ist, ob hier überhaupt auf österreichische Kunden zugeschnitten wird.
888sport – die Gibraltar-Marke
888sport gehört zur Evoke plc (früher 888 Holdings Limited) mit Sitz in Gibraltar, notiert an der London Stock Exchange (Kürzel EVOK), Lizenz aus Gibraltar. Eine österreichische Bewilligung wird nicht genannt. Die Marke ist international bekannt, in Österreich aber ohne heimischen Anker.
Für Wettkunden, die 888sport vom Casino-Angebot kennen, ist die Sportwette eine Erweiterung des bekannten Anbieters. Wer auf den österreichischen Schutzrahmen Wert legt, ist auch hier nicht bedient.
Wer welchen Anbieter wählen sollte
Die Frage „Wer ist der beste neue Wettanbieter?“ hat keine allgemeine Antwort. Was sie hat, ist eine Sortierung nach drei Situationen:
- Wer in Österreich wettet und den heimischen Schutzrahmen will, landet bei tipp3, win2day, Admiral, Vierklee oder einem anderen Anbieter mit ausgewiesener Bewilligung. Welcher davon der „beste“ ist, hängt vom Wettprogramm, den Quoten, den Zahlungswegen und dem Service ab – aber das Sicherheitsnetz stimmt bei allen.
- Wer auf ein bestimmtes Lotterie- oder Spezialangebot aus ist, kann zu Lottoland gehen – in dem Wissen, dass es kein klassischer Sportwetten-Anbieter ist und dass die Lizenz nicht österreichisch ist.
- Wer mit einer internationalen Marke vertraut ist und das gewohnte Angebot sucht, findet bei bet-at-home, bet365, Interwetten, Sportingbet oder 888sport die gewohnte Oberfläche – ohne heimische Bewilligung.
Für die meisten Wettkunden in Österreich ist die erste Gruppe die richtige. Wer aus persönlichen Gründen eine andere Marke wählt, sollte sich bewusst sein, dass damit der Anspruch auf heimische Schutzregeln entfällt.
Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in Österreich
Ab wann gilt ein Wettanbieter als neu?
Ein Anbieter gilt als neu, wenn er entweder als Marke neu gegründet wurde oder als bestehende Marke neu auf dem österreichischen Markt auftritt. Admiral unter Tipico und Merkur Bets (vormals Cashpoint) sind Beispiele für die zweite Variante: bekannt, aber unter neuem Eigentümer oder neuem Namen. Wer prüfen will, betreibt das Impressum, das Gründungsjahr des Betreibers und die Aktenzahl der Bewilligung – das sind die drei Angaben, die ein seriöser Anbieter offenlegt.
Welche Bewilligung braucht ein neuer Anbieter für Kunden in Österreich?
Eine Bewilligung des Bundeslandes, in dem der Anbieter seine Daten bereitstellt – in Niederösterreich die NÖ Landesregierung nach dem NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020), in Oberösterreich die OÖ Landesregierung, in Wien der Magistrat, in Tirol die Tiroler Landesregierung. Eine Lizenz aus Malta, Gibraltar oder Curaçao ersetzt diese Bewilligung nicht. Welche Landesausgabe für einen konkreten Anbieter gilt, hängt vom Standort des Servers ab, wie der VwGH im April 2026 bestätigt hat.
Woran erkennt man, ob ein Anbieter die Wettgebühr von 5 Prozent selbst trägt?
Die Antwort steht in den AGB oder im Hilfebereich des Anbieters. tipp3 gibt an, die Gebühr bei verlorenen Wetten selbst zu tragen und bei gewonnenen Wetten 5 Prozent vom Gewinn abzuziehen. Bei anderen Anbietern ist die Weitergabe unterschiedlich geregelt – manche senken die Quoten leicht, manche ziehen vom Gewinn ab, manche tragen sie selbst. Die Wettgebühr gilt seit 1. April 2025 (§ 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG, BGBl. I Nr. 7/2025) und trifft grundsätzlich den Anbieter.
Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten gelten bei Willkommensangeboten?
Üblich sind Umsatzfaktoren zwischen 3× und 10× auf den Bonus (oder Bonus plus Einzahlung), Mindestquoten zwischen 1,50 und 2,00 und Fristen zwischen 30 und 90 Tagen. Welche Märkte zählen, ob Livewetten ausgeschlossen sind, ob Systemwetten zählen und ob Cash-Out den Umsatz unterbricht, regelt jeder Anbieter in seinen AGB. Wer das Angebot eines neuen Anbieters annimmt, sollte diese drei Zahlen vorher kennen.
Wo kann man sich bei neuen Anbietern selbst sperren?
Jeder Anbieter mit österreichischer Bewilligung bietet eine Selbstsperre im Konto an – tipp3 zum Beispiel für 1, 2 oder 3 Jahre. Es gibt aber keine österreichische Zentralstelle, die bei allen Anbietern gleichzeitig sperrt. Eine Sperre bei tipp3 gilt nicht bei Admiral, nicht bei win2day und nicht bei einer Malta-Marke. Wer sich umfassend schützen will, sperrt bei jedem Anbieter einzeln. Hilfe und Information bietet Playsponsible.at.
Welche Zahlungsmethoden und Auszahlungszeiten sind bei neuen Wettanbietern zu prüfen?
Einzahlungsmethoden (Konto, Karte, E-Wallet, eventuell Krypto), Auszahlungsdauer je nach Methode (E-Wallet oft am schnellsten, Banküberweisung am langsamsten), und Gebühren, besonders bei kleinen Beträgen oder bei Auszahlung auf ein anderes Konto als das der Einzahlung. Wer zum ersten Mal bei einem neuen Anbieter einzahlt, hält die erste Auszahlung bewusst klein.
Dieser Beitrag wurde vom Team von Freiwetten Info erstellt.
